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DER MINDESTSCHUTZ
DIE STANDPLATZHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

ABDECKEN. ABSICHERN. ABSCHLIESSEN. DERVERSICHERUNGSANKER findet das passende Angebot für Sie!




AUFGEPASST!

Eigentum verpflichtet“, so heißt es in Artikel 14 im Grundgesetz. Viele Dauercamper sind der Meinung, dass Schäden, ausgehend von Ihrem Campingidyll, in der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt sind. Das ist leider in den wenigsten Fällen so. Auch eine bestehende Kfz-Versicherung muss nicht zwingend für einen solchen Schaden aufkommen. Zum Beispiel, wenn eine defekte Gasflasche im Vorfeld der Auslöser für das Unglück war.


ABSICHERN!

Ihre Standplatzhaftpflichtversicherung tritt für Sie ein, wenn Sie berechtigt für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden haftbar gemacht werden. Denn Schadenersatzforderungen können enorm sein: Man haftet mit dem gesamten derzeitigen und zukünftigem privaten Vermögen. Und falls Sie, haftbar durch einen Dritten geschädigt werden und dieser seiner Schadenersatzpflicht nicht nachkommen kann, hilft Ihnen die beinhaltete Forderungsausfalldeckung.



 

ABSCHLIESSEN!

 Für 3 Euro monatlich bei einer Deckungssumme von 5.000.000 Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.


 

 


FRAGEBOGEN  STANDPLATZHAFTPFLICHTVERSICHERUNG: